Setzen lediglich eines Listenkreuzes

Die einfachste Wahloption ist es, ein Kreuz bei einem Listenvorschlag zu machen und sonst nichts auf dem Wahlvorschlag zu verändern.

Vorgehensweise seitens des Wählers

Die Vorgehensweise beim Setzen eines Listenkreuzes ist denkbar einfach: es wird lediglich in den Kreis neben einem konkreten Wahlvorschlag ein Kreuz gemacht. Mehr ist nicht zu tun. Anschließend ist der Wahlvorschlag nur noch nach innen zusammenzufalten und einzuwerfen.

Konkretes Beispiel

Zur Vereinfachung betrachten wir den folgenden Wahlzettel für die Wahl eines Ortsbeirats. Es gibt drei Vorschlagslisten (A, B, C), die 5, 3 bzw. 2 Kandidat_innen aufgestellt haben. Insgesamt haben die Wähler_innern bei dieser Wahl 7 Stimmen.

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Der Wahlvorschlag der Liste A besteht im Beispiel aus fünf Personen, Liste B aus drei und Liste C aus zwei Personen.

Bei dieser Option wird lediglich hinter den Namen eines Wahlvorschlags in den Kreis hinter dem Listennamen ein Kreuz gemacht.

Ergebnis der Wählerstimme

Durch das Listenkreuz ohne sonstige Aktionen hat der_die Wähler_in alle verfügbaren Stimmen auf die gewünschte Liste vergeben. Die Stimmen werden der Reihe nach jedem Kandidat zugeteilt. Da die Listen nicht mehr Kandidaten enthalten dürfen, als Sitze zu vergeben sind, bekommt zunächst jeder Kandidat eine Stimme.

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Enthält die Liste weniger Kandidaten als Sitze zu vergeben sind - im Beispiel enthalten alle Listen jeweils weniger als 7 Kandidaten -, so werden die übriggebliebenen Stimmen von oben nach unten als zweite und ggf. als dritte Stimme vergeben, bis alle Stimmen vergeben sind. Im Beispiel oben würden daher bei einem Listenkreuz für Liste B alle drei Kandidaten der Liste 2 zunächst jeweils zwei Stimmen erhalten (damit werden bei drei Kandidaten sechs der sieben Stimmen "verbraucht”). Anschließend entfällt auf Position 1 der Liste die letzte weitere Stimme.

Damit sind die sieben Stimmen vergeben an F. Schulz (3), G. Meyer (2) und H. Koch (2), wobei die Zahl in der Klammer jeweils die Anzahl vergebener Stimmen an den_die Kandidat_in wiedergibt.

Besonderheiten

Enthält die Liste weniger Kandidat_innen als Sitze zu vergeben sind, so erhalten manche Kandidaten - in der Reihenfolge ihrer Listenplatzierung - mehr als eine Stimme. Enthält der Wahlvorschlag mindestens 2/3 so viele Kandidaten wie Sitze zu vergeben sind, so erhalten die ersten Kandidaten der Liste zwei Stimmen (genauer: die n Kandidaten der Liste erhalten eine Stimme; die ersten p - n Kandidaten erhalten eine zweite Stimme, wenn n für die Anzahl Kandidaten und p für die Anzahl zu vergebender Sitze steht). 

Beispiel 1 (teilweise zwei Stimmen)

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Der per Listenkreuz ausgewählte Wahlvorschlag “Liste A” enthält fünf Kandidaten für sieben zu vergebende Sitze. Hier erhalten zunächst alle fünf Kandidaten der Liste A eine Stimme; die verbliebenen zwei Stimmen gehen an die beiden ersten Listenpositionen von Liste A.

Das Ergebnis lautet also A. Maier (2), B. Schulze (2), C. Schmidt (1), D. Franke (1) und E. Meier (1). Alle sieben Stimmen wurden vergeben.

Beispiel 2 (teilweise drei Stimmen)

Enthält der Wahlvorschlag weniger als 2/3, aber mindestens 1/3 so viele Kandidaten wie Sitze zu vergeben sind, wird analog verfahren. Hier erhält aber jeder Kandidat zwei Stimmen und einige Kandidaten sogar drei Stimmen. 

Der per Listenkreuz ausgewählte Wahlvorschlag enthält drei Kandidaten für sieben Sitze. Hier gehen bei einem reinen Listenkreuz analog zum ersten Beispiel zunächst zwei Stimmen an jeden Kandidaten (=2x3 = 6 vergebene Stimmen). Die verbliebene(n) Stimme(n) gehen an die ersten Kandidat_innenen der Liste. Da hier nur noch eine Stimme zu vergeben ist, geht diese an den_die erste Kandidat_in der Liste B.

Das Ergebnis lautet also F. Schulz (3), G. Meyer (2), H. Koch (2); es wurden alle sieben Stimmen vergeben.

Beispiel 3 (verfallende Stimmen)

Enthält der Wahlvorschlag weniger als 1/3 so viele Kandidaten wie Sitze zu vergeben sind, so erhalten alle Kandidaten drei Stimmen. Die restlichen “überzähligen” Stimmen verfallen.

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Der per Listenkreuz ausgewählte Wahlvorschlag enthät zwei Kandidat_innen für sieben Sitze. Bei einem reinen Listenkreuz erhalten zunächst alle Kandidaten eine Stimme (= 2 verbrauchte Stimmen). Anschließend erhalten alle Kandidaten eine zweite (erneut 2, nun 4 vergebene Stimmen) und dritte Stimme (insgesamt also sechs Stimmen).

Die restliche siebte Stimme des Wählers verfällt, da keine Einzelkreuze bei Kandidaten anderer Listen gesetzt wurden (siehe “Panaschieren”). Mit dieser Option hat der_die Wähler_in also eine “Stimme verfallen lassen”; es wäre möglich gewesen, zusätzlich durch Panaschieren die “übrigbleibende” Stimme manuell an andere Kandidaten zu verteilen. Achtung: hier im Beispiel handelt es sich nur um eine Stimme; in der konkreten Wahl können es aber auch deutlich mehr Stimmen sein. Wird beispielsweise eine Liste mit 5 Kandidat_innen für die Wahl der Gemeindevertretung (aktuell 37 Sitze) angekreuzt, werden effektiv nur 3 * 5 = 15 Stimmen vergeben, so dass gleich 22 Stimmen verfallen - mehr als die Hälfte der eigenen Stimmen!

Das Ergebnis lautet in diesem Fall I. Schneider (3), K. Müller (3), wobei nur sechs von sieben Stimmen des Wählers vergeben wurden.

Anwendung auf die konkreten Wahllisten für die Gemeindevertretung Mühltal

Die Wahllisten für die Gemeindevertretung haben zwischen 12 und 30 Kandidaten. Hier wird kurz dargestellt, welche Auswirkung ein Listenkreuz bei jeder einzelnen Liste hat. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur ein Listenkreuz setzen sollten. Im Interesse der Fairness werden hier lediglich alle Optionen durchgespielt, wobei im Interesse von weniger Redundanz die Erläuterungen bei den späteren Listen kürzer werden.

  • Listenkreuz bei Liste 1 (CDU): Die CDU hat 30 Kandidat_innen. Von den 37 Stimmen werden daher zunächst 30 Stimmen als Einzelstimme an alle Kandidat_innen vergeben. Die verbliebenen 7 Stimmen werden von oben nach unten vergeben, so dass die Kandidat_innen 1-7 eine zweite Stimme erhalten. Insgesamt haben die Kandidat_innen 1-7 der CDU damit 2, die Kandidat_innen auf Platz 8-30 der CDU jeweils eine Stimme erhalten.
  • Listenkreuz bei Liste 2 (SPD): Für die SPD treten 17 Personen an. Es werden also zunächst 17 Stimmen von unten nach oben an die Positionen 1-17 vergeben. Anschließend werden erneut 17 Stimmen an alle Personen vergeben; nun sind 34 Stimmen vergeben. Die verbliebenen drei Stimmen gehen an die Positionen 1-3 (“von oben nach unten”) der Liste. Insgesamt erhalten also die Kandidat_innen 1-3 drei, die Kandidat_innen 4-17 jeweils zwei Stimmen.
  • Listenkreuz bei Liste 3 (Bündnis 90/Die Grünen): Hier treten 14 Kandidat_innen an. Zunächst erhalten alle Kandidat_innen “von oben nach unten” jeweils zwei Stimmen; die verbliebenen 9 Stimmen gehen dann an die Positionen 1-9. Insgesamt erhalten also die Positionen 1-9 jeweils drei, die Positionen 10-14 jeweils zwei Stimmen.
  • Listenkreuz bei Liste 4 (Die Linke): Es treten 12 Kandidat_innen an. Hier wird “dreimal durch die Liste gegangen”. Anschließend haben alle Kandidat_innen jeweils drei Stimmen erhalten - dies sind aber nur 3x12=36 Stimmen. Bei einem reinen Listenkreuz verfällt in diesem Fall damit eine Stimme.
  • Listenkreuz bei Liste 5 (FDP): Von den 15 Kandidat_innen erhalten zunächst alle zwei Stimmen, so dass 30 Stimmen verbraucht sind. Die verbliebenen sieben Stimmen gehen an die Kandidat_innen 1-7, so dass diese drei Stimmen erhalten, der Rest hingegen zwei.
  • Listenkreuz bei Liste 6 (Die Mühltaler): Die 14 Kandidat_innen erhalten zunächst je zwei Stimmen (=28 Stimmen verbraucht). Die neun verbliebenen Stimmen gehen anschließend an die Positionen 1-9, die damit drei Stimmen erhalten.
  • Listenkreuz bei Liste 7 (FUCHS Mühltal): Die 21 Kandidat_innen erhalten jeweils eine Stimme. Die verbliebenen 16 Stimmen werden an die Positionen 1-16 vergeben, die damit zwei Stimmen erhalten, während die Positionen 17-21 nur eine Stimme erhalten.
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