Gesetzlicher Rahmen

Der gesetzliche Rahmen für die Kommunalpolitik wird in Hessen durch die Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorgegeben.

Die Regelungen der HGO werden durch die Hauptsatzung sowie die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung weiter präzisiert. 

Größe der Gemeindevertretung

Die HGO legt für Gemeinden (und analog für Städte — in den Regelungen ist hier immer die Rede von “Gemeinden”, auch wenn es sich um Städte wie Frankfurt handelt) die Zahl der Gemeindevertreter fest. §38 HGO legt diese für Gemeinden “von 5,001 bis 10,000 Einwohner auf 31; von 10,001 bis zu 25,000 Einwohnern” auf 37 fest. Gleichzeitig kann aber die Anzahl Gemeindevertreter auf jede ungerade Zahl zwischen der nächst niedrigeren Größe und der in der HGO festgeschriebenen Größe angepasst werden. Für Mühltal mit seinen ca. 15,000 Einwohnern sind also 31, 33, 35 oder 37 Gemeindevertreter möglich.

Die Änderung der Größe der Gemeindevertretung hat nicht nur Auswirkungen auf die Arbeit in der Gemeindevertretung, sondern setzt auch unterschiedlich hohe Hürden für die Erreichung eines Mandats. Naheliegenderweise ist es schwieriger, einen von 31 Sitzen zu erreichen — bei 100% Stimmen verteilt auf die am Ende vertretenen Fraktionen benötigt man hierfür ca. 3,2% der Stimmen - als einen von 37 Sitzen (hierfür benötigt man nur ca. 2.7% der Stimmen). Gerade für “kleine” Parteien, die etwa um die 7-8% Ergebnis haben, ist die relevant: zwischen zwei und drei Gemeindevertretern herrscht zwar mathematisch auch “nur ein Sitz” Unterschied, die Arbeitsverteilung ist aber grundlegend anders als beispielsweise beim Unterschied zwischen zehn oder elf Gemeindevertretern.

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber festgelegt, dass eben aufgrund dieser Hürden, und um die Ausnutzung kurzfristiger “wahltaktischer Faktoren” zu verhindern, die Größe der Gemeindevertretung nur bis “spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit” verändert werden kann. Zusätzlich benötigt diese Entscheidung eine qualifizierte 2/3-Mehrheit, d.h. 2/3 Ja-Stimmen auf Basis der Anzahl Gemeindevertreter. Bei der Mühltaler Gemeindevertretung mit 37 Mitgliedern sind die 37 * 2/3 = 24.67 und damit mindestens 25 Stimmen, unabhängig von der Anzahl bei der Abstimmung anwesender Gemeindevertreter

Trennung der Gewalten

Auf Gemeindeebene gibt die von Landes- und Bundesebene bekannte “Gewaltentrennung” zwischen Exekutive, Legislative und Judikative nur bedingt. Dies liegt zum einen daran, dass die Gemeinden nicht für die Rechtsprechung (Judikative) zuständig sind; diese Aufgabe erledigen die entsprechenden Gerichte. Gleichzeitig haben Gemeinden auch nur stark begrenzte Berechtigung zur “Erlassung von Gesetzen”; im Wesentlichen können nur (relativ präzise begrenzte) Steuern erhoben werden sowie Satzungen erlassen werden. Die Bezeichnung der Gemeindevertretung als “Gemeindeparlament” ist damit weitgehend unzutreffend, da die Gemeindevertretung eben nicht die gesetzgeberischen Rechte eines Parlaments besitzt.

An die Stelle der “drei Gewalten” tritt daher bei den Gemeinden eine Abfolge von politischen Ebenen und Akteuren, die insbesondere die folgenden Personen oder Gremien umfasst:

  • den/die Bürgermeister_in als Leiter der Gemeindeverwaltung. In Gemeinden mit mehr als 50,000 Einwohnern wird stattdessen der Titel Oberbürgermeister_in geführt,
  • den Gemeindevorstand als leitendes Verwaltungsorgan,
  • die Gemeindevertretung, die die wesentlichen Beschlüsse über die Arbeit in der Gemeinde fasst,
  • Ausschüsse, in denen Mitglieder der Gemeindevertretung über Inhalte - meist auf Basis von Anträgen des Gemeindevorstands oder der Gemeindevertretung - beraten und die Beschlüsse für die Gemeindevertretung vorbereiten. Die HGO gibt dabei vor, dass mindestens ein Finanzausschuss gebildet werden muss (§62 (1) Satz 2).
  • Ortsbeiräte für jeden “Ortsbezirk”. Allerdings kann die Gemeinde in Grenzen selbst beschließen, welche Ortsbezirke gebildet werden sollen, so dass nicht jeder Ortsteil automatisch einen Ortsbeirat haben muss,
  • optional weitere Beiräte, etwa ein Ausländerbeirat oder ein Seniorenbeirat,
  • optional Arbeitskreise zu konkreten Themen.

Bitte lesen Sie auf den entsprechenden Unterseiten zu den Politischen Ebenen weiter, um sich über die einzelnen Gremien näher zu informieren!

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